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   OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2016 - 7 N 16.15   

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https://dejure.org/2016,8989
OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2016 - 7 N 16.15 (https://dejure.org/2016,8989)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.03.2016 - 7 N 16.15 (https://dejure.org/2016,8989)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. März 2016 - 7 N 16.15 (https://dejure.org/2016,8989)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 14 Abs 1 S 4 VwVfG, § 32 VwVfG, § 60 Abs 1 VwGO, § 60 Abs 2 S 4 VwGO, § 74 Abs 2 VwGO
    Zustellung eines Bescheides an früheren Bevollmächtigten; Vollmacht - Widerruf gegenüber der Behörde

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 14 Abs 1 S 4 VwVfG, § 32 VwVfG, § 60 Abs 1 VwGO, § 60 Abs 2 S 4 VwGO, § 74 Abs 2 VwGO, § 85 Abs 2 ZPO
    Versagender Bescheid; Zustellung an früheren Bevollmächtigten; Vollmacht; kein Widerruf gegenüber der Behörde; innere und äußere Wirksamkeit; Verschulden; nachwirkende Pflichten des Rechtsanwalts; erneute Bekanntgabe; kein neuer Fristlauf; verspätete Klageerhebung; keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 936
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2010 - 18 B 742/10

    Zustellung einer Ordnungsverfügung an einen nicht mehr für die Sache

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2016 - 7 N 16.15
    Die Behauptung des Klägers, sein früherer Rechtsanwalt habe ihm gegenüber bereits im Jahr 2012 das Mandatsverhältnis beendet, betrifft allein die innere Wirksamkeit und nicht die vom genannten Gesetz für maßgeblich erklärte äußere Wirksamkeit der Vollmacht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. August 2010 - 18 B 742/10 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Klagefrist - Begriff der "höheren

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2016 - 7 N 16.15
    Sollte der Kläger damit auch meinen, dass die Klagefrist des § 74 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 VwGO durch die zweite Bekanntgabe erneut ausgelöst worden sei, so träfe das nicht zu, wie höchstrichterlich geklärt ist (BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1979 - 6 C 70.78 - BVerwGE 58, 100 [106]; ebenso Brenner, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 74 Rn. 18; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage 2015, § 74 Rn. 4).
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